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Flexibel wie ein Sparbuch - sicher wie eine Rente: Concordia GoFlex
Sie wollen Geld "für später" anlegen? Am besten mit attraktiven Zinsen? Und einer garantierten Rente fürs Alter? Aber zwischendurch vielleicht auch nochmal ran ans Geld? Dann sind Sie hier genau richtig!

Mit GoFlex sorgen Sie finanziell vor und bleiben trotzdem flexibel, falls Sie doch nochmal ein neues Auto brauchen oder kurz vor der Rente auf Kreuzfahrt gehen. Sie legen an, wir verzinsen und zahlen Ihnen ab dem Tag X eine Rente. Zwischendurch können Sie sich Teilbeträge (oder auch alles) auszahlen lassen - und wenn Sie möchten - auch wieder einzahlen.
Und so einfach gehts:

Die Einzahlung:
Anlegen können Sie Beträge zwischen 10.000 und 100.000 Euro.

Verzinsung: Garantie plus Bonus:
Vor Rentenbeginn verzinsen wir Ihr Guthaben mit einem garantierten Basiszins von 2 % pro Jahr. Darüber hinaus gibt es einen variablen Bonuszins als Teil der Überschussbeteiligung. Der Bonuszins ist abhängig vom Kapitalmarkt, wird Ihnen aber immer für 12 Monate im Voraus garantiert. Nach Rentenbeginn erhöht sich der garantierte Basiszins auf 2,25 %. Hinzu kommt eine Überschussbeteiligung.

Flexibilität vor Rentenbeginn:
Jeweils zum Ende eines Monats können Sie Beträge abrufen - solange das verbleibende Guthaben noch mindestens 5.000 Euro beträgt. Sie können auch Ihr gesamtes Guthaben ausgezahlt bekommen (dann endet der Vertrag).

Rentenbeginn:
Eine Rentenzahlung können Sie jederzeit veranlassen. Auch eine Teilverrentung ist möglich. Spätestens nach 15 Jahren oder zu Ihrem 75. Geburtstag erhalten Sie aus Ihrem Guthaben Ihre lebenslange, garantierte Rente oder wir zahlen Ihnen das Kapital aus. Sie können auch eine Kombination aus Kapital- und Rentenzahlung wählen.

Flexibilität nach Rentenbeginn:
Auch nach dem Beginn der Rentenzahlung können Sie sich einen Teil des Kapitals auszahlen lassen. Ihre laufende Rentenzahlung verringert sich dann natürlich entsprechend.

Und die Steuer?
Die Zinsgewinne vor Rentenbeginn sind einkommensteuerfrei, wenn sie für die Erhöhung der Altersrente verwendet werden. Während des Rentenbezugs brauchen Sie nur den "Ertragsanteil" versteuern: Dieser ist abhängig vom Alter bei Rentenbeginn. Für eine 65jährige sind z. B. 82 % der Rente steuerfrei.
Zum Vergleich: Sparbuchzinsen sind zu 100 % steuerpflichtig, wenn sie den Sparerfreibetrag übersteigen.

Was passiert im Todesfall?
Bei Tod vor Rentenbeginn zahlen wir Ihr Guthaben und die erwirtschafteten Überschüsse an eine von Ihnen bestimmte Person bzw. die gesetzlichen Erben aus. Wenn eine Todesfall-Leistung vereinbart wurde, erhalten bei Tod nach Rentenbeginn Ihre Hinterbliebenen das 5-20fache der garantierten Jahresrente - abzüglich der bereits gezahlten Renten und eventueller anderer Auszahlungen.

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