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Concordia Direkt-Rente – einfach, flexibel und sicher.
Seit dem Jahr 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die Vorzüge einer Betriebsrente: Damit können Sie sich durch Gehaltsumwandlung (also durch eigene Beiträge) eine Altersversorgung aufbauen. Der Staat belohnt dies mit Förderungen und Steuervorteilen.

Die Direkt-Rente der Concordia ist daher für alle Arbeitnehmer erste Wahl. Neben hohen Steuervorteilen bietet sie Ihnen eine Garantieverzinsung, Vermögensschutz bei Arbeitslosigkeit, lebenslange garantierte Renten- und / oder Kapitalzahlung sowie die Absicherung Ihres Ehe- bzw. Lebenspartners und ggf. Ihrer Kinder
 
So funktioniert die Gehaltsumwandlung:
Ihr Sparbetrag wird durch Ihren Arbeitgeber direkt von Ihrem Bruttogehalt in die Concordia Direkt-Rente eingezahlt. Dadurch ist Ihr Brutto niedriger, d.h. Sie zahlen weniger Steuern und Sozialabgaben. Unter'm Strich, also beim Netto, merken Sie das kaum.

Die Höhe des Beitrags bestimmen Sie natürlich selbst. Im Jahr 2008 können Sie bis zu 2.544 € jährlich bzw. bis zu 212 € monatlich (für Profis: das sind 4 % der Beitragsbemessungsgrenze West zur Rentenversicherung) steuer- und sozialabgabenfrei einzahlen.

Ihre Vorteile auf einen Blick:
Rentabel:

• Umfangreiche Steuervorteile;
• Ersparnis von Sozialversicherungsbeiträgen.

Einfach:                            
• Einfache Beantragung und Einrichtung;
• Einfache Übertragung bei Arbeitgeberwechsel.

Flexibel:
• Die Beitragshöhe und Zahlungsweise ist individuell wählbar;
• Beitragserhöhungen oder -Reduzierungen sind jederzeit möglich;
• Rentenbeginn zwischen dem 60. und 67. Lebensjahr möglich;
• Rentenzahlungsbeginn kann bis zu fünf Jahre eher verlangt werden;
• Bei Arbeitgeberwechsel Übertragung auf neuen Arbeitgeber oder private Weiterführung mit eigenen Beiträgen;
• Absicherung Ihrer Angehörigen möglich.

Sicher:
• Garantieverzinsung während der gesamten Laufzeit;
• Garantierte lebenslange Rente, garantierte Kapitalabfindung oder eine Kombination aus beidem;
• Gesicherte Versorgung auch bei Insolvenz des Arbeitgebers;
• Vermögensschutz bei Arbeitslosigkeit.

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