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Reform des Versicherungsvertragsgesetzes
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bildet die rechtliche Grundlage für alle in Deutschland geschlossenen Versicherungsverträge. Es wurde grundlegend reformiert und diese neue Fassung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. Damit wird das bisher geltende Recht aus dem Jahr 1908 komplett abgelöst und an die Bedürfnisse eines modernen Verbraucherschutzes angepasst.
Einige der wichtigsten Punkte finden Sie >> hier.
(Quelle: www.concordia.de)
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